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Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer

Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ) und §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) regeln den Einsatz von Brandschutz- und Evakuierungshelfern in Unternehmen.
Bei normaler Brandgefährdung sollten 5 Prozent der Mitarbeitenden geschult sein.
In der Praxis hat es sich bewährt, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 3-5 Jahre (bei normaler Brandgefährdung) fortzubilden.

Als Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen Sie den Unternehmer oder den von ihm ernannten Brandschutzbeauftragten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes und bei Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen.


Der Lehrgang vermittelt unter anderem das Vorgehen bei Entstehungsbränden (Theorie und Praxis), informiert über die verschiedenen Brandklassen und Löschmittel und gibt Hinweise zu möglichen Alarmierungswegen und zur Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern. Auch das Räumen der Arbeitsstätte wird thematisiert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausbildung und Fortbildung Ihrer Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer!

Unsere Lehrgangstermine und Schulungsinhalte finden Sie im Flyer rechts.

Lehrgangstermine
und Inhalte

Hier finden Sie unseren Informationsflyer mit Terminen und Inhalten.

weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen von der DGUV zum Thema „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“

Hier finden Sie die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer

Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ) und §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) regeln den Einsatz von Brandschutz- und Evakuierungshelfern in Unternehmen.
Bei normaler Brandgefährdung sollten 5 Prozent der Mitarbeitenden geschult sein.
In der Praxis hat es sich bewährt, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 3-5 Jahre (bei normaler Brandgefährdung) fortzubilden.

Als Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen Sie den Unternehmer oder den von ihm ernannten Brandschutzbeauftragten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes und bei Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen.


Der Lehrgang vermittelt unter anderem das Vorgehen bei Entstehungsbränden (Theorie und Praxis), informiert über die verschiedenen Brandklassen und Löschmittel und gibt Hinweise zu möglichen Alarmierungswegen und zur Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern. Auch das Räumen der Arbeitsstätte wird thematisiert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausbildung und Fortbildung Ihrer Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer!

Unsere Lehrgangstermine und Schulungsinhalte finden Sie im Flyer rechts.

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Hier finden Sie Informationen von der DGUV zum Thema „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“

Hier finden Sie die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)

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